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Europäische Service Garantie – Digitale Produkte – 1 Jahr
Garantiebestimmungen - Europäische Service Garantie (1 Jahr)
(DSLR Kameras, Objekitve, Coolpix Kompaktkameras und Zubehör)Nikon Digitalprodukte, die in Europa verkauft werden, haben eine Garantie, die von den europäischen Niederlassungen von Nikon in den unten aufgeführten Ländern anerkannt wird. Diese Garantie wird von Nikon-Niederlassungen außerhalb Europas nicht unterstützt. Nikon-Digitalprodukte, die außerhalb Europas verkauft werden, haben ebenfalls lokale Garantien und werden in Europa nicht unterstützt.
Für Objektive beginnt Nikon ab Januar 2021 mit der schrittweisen Umstellung von 1 Jahr - Internationale Garantie auf 1 Jahr - Regionale Garantie, die sich nach dem Land oder der Region des Verkaufs bzw. dem Versandziel richtet. Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Sollte das Produkt innerhalb der Garantiezeit eine Reparatur benötigen, setzen Sie sich bitte entweder mit dem Händler in Verbindung, bei dem Sie das Produkt erworben haben, oder mit einem Mitglied unseres autorisierten Kundendienstnetzes im Verkaufsgebiet von Nikon Europe B.V. (z. B. Europa/Russland/andere). Nähere Informationen im Internet: http://www.europe-nikon.com/support (verantwortlicher Garantiegeber: Nikon Corporation, Shinagawa Intercity Tower C, 2-15-3, Konan, Minato-ku, Tokyo 108-6290 Japan)
Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, die Bedienungsanleitung sorgfältig durchzulesen, bevor Sie sich mit dem Händler oder Kundendienstnetz in Verbindung setzen.
Für Ihr Nikon-Gerät übernehmen wir bei allen Herstellungsfehlern ein volles Jahr Garantie ab dem nachgewiesenen Kaufdatum. Sollte das Produkt während dieser Garantiezeit aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern Mängel aufweisen, wird es von unserem autorisierten Kundendienstnetz in Europa ohne Berechnung von Ersatzteil- oder Arbeitskosten zu den untenstehenden Bedingungen repariert. Nikon behält sich das Recht vor, das Produkt nach freiem Ermessen zu reparieren oder durch ein neues zu ersetzen.1. Diese Garantie gilt nur, wenn zusammen mit dem Produkt die ausgefüllte Garantiekarte und die Originalrechnung bzw. der Kassenbon vorgelegt werden, auf denen das Kaufdatum, das Produkt und der Name des (europäischen) Händlers vermerkt sind. Wenn diese Belege nicht vorgelegt werden oder unvollständig bzw. unleserlich ausgefüllt sind, behält sich Nikon das Recht vor, die kostenlose Garantiereparatur zu verweigern. Die europäische Service Garantie gilt in Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Deutschland, Estland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russland, Serbien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Russland, Tschechische Republik.
2. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf:
• Wartungs- oder Reparaturarbeiten bzw. den Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnutzungserscheinungen• Änderungen, mit denen das Produkt gegenüber seinem üblichen, in der Bedienungsanleitung beschrieben Verwendungszweck aufgerüstet wird, sofern diese Änderungen nicht zuvor von Nikon schriftlich genehmigt werden
• Sämtliche direkt oder indirekt mit der Garantieleistung verbundenen Transportkosten und –risiken
• Jegliche Schäden aufgrund von Änderungen oder Anpassungen, mit denen das Produkt ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Nikon an die gültigen örtlichen oder nationalen technischen Standards eines Landes angeglichen wird, das nicht zu den Ländern gehört, für die das Produkt ursprünglich konstruiert bzw. hergestellt wurde.
3. Die Garantie erlischt bei:
• Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, einschließlich u. a. Schäden durch Verwendung des Produktes für nicht vorgesehene Zwecke oder unter Missachtung der Hinweise in der Bedienungsanleitung über Gebrauch und Wartung des Produkts, ebenso Schäden durch Installation bzw. Verwendung des Produkts unter Missachtung der gültigen Sicherheitsstandards des Landes, in dem das Produkt verwendet wird• Schäden durch Unfälle, einschließlich u. a. Blitzschlag, Wasser, Feuer, unsachgemäßen oder unvorsichtigen Gebrauch
• Veränderung, Unleserlichkeit oder Entfernung der Modell- oder Seriennummer auf dem Produkt
• Schäden aufgrund von Reparaturen oder Anpassungen durch zur Reparatur nicht befugte Firmen oder Personen
• Mängel des Systems, in welches das Produkt integriert oder mit dem es benutzt wird
4. Die durch gültige und anwendbare nationale Gesetze verbrieften Rechte des Verbrauchers und die Ansprüche des Verbrauchers gegenüber dem Händler aufgrund des Kaufvertrages bleiben von dieser Kundendienstgarantie unberührt.
Hinweis: Eine aktuelle Übersicht über alle autorisierten Nikon Service Points ist online über den Link (http://www.europe-nikon.com/service/) verfügbar.
Stand: Januar 2021 -
Europäische Service Garantie - Ferngläser, Entfernungsmesser, Spektive – 10 Jahre (begrenzt)
Garantiebestimmungen - Europäische Service Garantie (10 Jahre begrenzt)
(Ferngläser, Entfernungsmesser, Spektive)Ihr Nikon-Gerät ist entsprechend dem hohen Qualitätsstandard der NIKON VISION CO., LTD., Tokio, Japan, eines weltweit führenden Herstellers von optischen Präzisionsinstrumenten, hergestellt worden. Lassen Sie Ihrem Gerät beim Gebrauch die notwendige Sorgfalt angedeihen und folgen Sie bei der Handhabung den Richtlinien der Anleitung. Dann wird es Ihnen lange und zuverlässig dienen.
Gemäß den nachfolgenden Bedingungen steht Ihr Nikon-Gerät, mit Ausnahme der elektronischen Komponenten, für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Kaufdatum unter Garantie gegen Fabrikationsfehler. Im Garantiefall ist die Nikon-Garantiekarte zusammen mit dem Original des Kaufbelegs bei einer der Nikon-Servicestellen (https://www.europe-nikon.com/service) vorzulegen.
Diese Garantiekarte ist nur gültig, wenn sie zum Zeitpunkt des Erstverkaufs ausgefüllt wird. Sie ist nicht übertragbar und kann bei Verlust nicht ersetzt werden. (verantwortlicher Garantiegeber: Nikon Corporation, Shinagawa Intercity Tower C, 2-15-3, Konan, Minato-ku, Tokyo 108-6290 Japan)Während der ersten fünf Jahre werden bei auftretenden Fabrikationsfehlern die Material- und Reparaturkosten übernommen. In den folgenden fünf Jahren erstreckt sich die Garantie gegen Fabrikationsfehler nur auf die Materialkosten. Die Reparaturkosten werden dann berechnet. Für elektronische Komponenten besteht eine Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum.
Wir behalten uns vor, fehlerhafte Produkte zu reparieren oder auszutauschen. Als Austauschprodukt kann ein Nikon-Produkt von vergleichbarem Wert und Zustand eingesetzt werden.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Beschädigungen durch Unfälle, unsachgemäße Behandlung oder Reparatur durch nicht für Nikon-Kundendienst anerkannte Personen, desgleichen nicht auf Beschädigung durch Fall, unsachgemäße Wartung oder Aufbewahrung, auf durch Sand oder Wasser verursachte Beschädigung oder auf Verschiebung der optischen Achsen durch Stoß oder Fall. Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf Verschleißteile wie Okularkappen, Objektivkappen, Trageriemen etc.
Die Garantie ist nur an den Nikon-Servicestellen (https://www.europe-nikon.com/service) gültig. Transport,- Fracht- oder Portokosten, desgleichen Versicherungsgebühren, gehen zu Lasten des Geräte-Besitzers. Alle sonstigen Ansprüche werden nicht durch die Garantie gedeckt.
Die Nikon-Garantiekarte ist bei jedem Nikon-Produkt ab Werk beigelegt. Die der Garantiekarte zugrunde liegende vertragliche Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler.
Stand: Juli 2018
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Weltweite Service Garantie - Blitzgeräte, Film-basierte Kameras – 1 Jahr
Garantiebestimmungen - Weltweite Service Garantie (1 Jahr)
(Blitzgeräte, Film-basierte Kameras, Objektive)Für Objektive beginnt Nikon ab Januar 2021 mit der schrittweisen Umstellung von 1 Jahr - Internationale Garantie auf 1 Jahr - Regionale Garantie, die sich nach dem Land oder der Region des Verkaufs bzw. dem Versandziel richtet. Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Für Ihr Nikon-Gerät übernehmen wir für alle Herstellungsfehler ein volles Jahr Garantie ab dem Kaufdatum. Während dieser Garantiezeit werden Reparaturen oder Nachbesserungen nur dann kostenlos durchgeführt, wenn die Nikon weltweit-Garantiekarte zusammen mit dem Kassenbeleg oder einem anderen Kaufnachweis einer autorisierten Nikon-Servicestelle vorgelegt wird. Das tatsächliche Kaufdatum sollte durch den ursprünglichen Käufer mittels des Kassenbelegs, der Originalrechnung oder einer gleichwertigen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Garantie ist weder übertragbar noch wird sie bei eventuellem Verlust erneut ausgestellt. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden durch Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch oder unbefugte Reparaturen, Stoß-/Fallschäden, falsche Pflege oder Aufbewahrung, sowie Schäden durch Sand oder Flüssigkeiten. Sie ist nur bei autorisierten Nikon-Servicestellen gültig.
Die Garantie tritt an Stelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und sonstigen Verpflichtungen seitens des Herstellers und Vertreibers mit Ausnahme der geltenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche.
Informationen zu den autorisierten Nikon-Servicestellen finden Sie im Internet unter (http://imaging.nikon.com/support/index.htm)
(verantwortlicher Garantiegeber: Nikon Corporation, Shinagawa Intercity Tower C, 2-15-3, Konan, Minato-ku, Tokyo 108-6290 Japan)Stand: Januar 2021